Grenzvermessung

Grenzvermessungen
gehören zu den amtlichen Vermessungen.
Wenn der rechtmäßige Verlauf einer Grenze nicht mehr erkennbar
ist oder angezweifelt wird, z.B. weil Grenzsteine oder andere Grenzzeichen
nicht mehr vorhanden sind, können wir Ihnen mit einer Grenzvermessung
helfen. Insbesondere dann, wenn ein Nachbarstreit zu befürchten ist,
sollte die Grenze durch neue Grenzmarkierungen abgemarkt werden.
Die Ergebnisse unserer Grenzvermessung, die wir den betroffenen Grundstückseigentümern im Rahmen eines örtlichen Grenztermin zur schriftlichen Anerkennung vorlegen, reichen wir der Katasterbehörde zur Übernahme in das Liegenschaftskataster ein.
Wenn Sie eine Grenze nur angezeigt und nicht offiziell abgemarkt haben möchten, weil Sie z.B. einen Zaun ziehen oder eine Hecke pflanzen wollen, reicht eine Amtliche Grenzanzeige. Eine Grenzanzeige wird nicht im Rahmen eines Grenztermins allen Nachbarn angezeigt, die Ergebnisse werden auch nicht dem Kataster eingereicht. Daher kostet sie auch nur die halbe Gebühr.