Kühnhausen - Dübbert - Semler: öffentlich bestellte Vermessungsingenieure

Grundstücksteilung

Wenn Sie ein Grundstück teilen möchten, z.B. weil Sie:

  • eine Teilfläche daraus kaufen oder verkaufen wollen,
  • einen Teil bebauen und dafür gesondert belasten wollen,
  • Privatvermögen vom Firmenvermögen trennen möchten,
  • oder eine Erbregelung vorbereiten wollen,

dann führen wir für Sie gerne die dafür erforderliche amtliche Teilungsvermessung durch.

Wir beraten Sie dabei, welche Teilungslinie am sinnvollsten ist und welche baurechtlichen Fragen zu beachten sind.
Wir holen auch die ggf. erforderliche Teilungsgenehmigung ein und bereiten notwendige Baulasteintragungen vor.

Die Ergebnisse unserer Teilungsvermessung, die wir den betroffenen Grundstückseigentümern im Rahmen eines örtlichen Grenztermins zur schriftlichen Anerkennung vorlegen, reichen wir der Katasterbehörde zur Übernahme in das Liegenschaftskataster und ins Grundbuch ein. Anschließend kann der Notar die Eigentumsumschreibung im Grundbuch beantragen.
Die Gebühren für die Anfertigung einer Teilungsvermessung richten sich nach einer gesetzlichen Kostenordnung, an die alle Vermessungsbehörden und Öffentl. best. Verm.ing. in NRW gebunden sind.