Amtlicher Lageplan

Wir fertigen für Sie amtliche Lagepläne an und beurkunden sie mit öffentlichem Glauben.und vielem mehr.
Bei der Beantragung einer Baugenehmigung ist der Amtliche Lageplan eine der wichtigsten Unterlagen für die Baubehörde.
Als Grundlage für den Amtlichen Lageplan dienen uns aktuelle Auszüge aus Kataster und Grundbuch, aus dem Bebauungsplan sowie sonstige bau- und planungsrechtliche Festlegungen für das Grundstück und natürlich unsere eigenen örtlichen Lage- und Höhenvermessungen.
Mit Hilfe unseres Lageplans können Architekten und Planer das Bauvorhaben exakt auf die tatsächlichen rechtlichen und örtlichen Gegebenheiten des Baugrundstücks abstimmen.
Für den Antrag auf Baugenehmigung bei der Baubehörde tragen wir das geplante Gebäude in den Lageplan ein und ermitteln anhand der Bauvorschriften die Abstandflächen, die Geschossigkeit, die Grundstücksausnutzung (GRZ, GFZ) usw..
Amtliche Lagepläne werden auch für Teilungsgenehmigungen (siehe Grundstücksteilung) und Baulasten benötigt.
Die Gebühren für die Anfertigung eines Amtlichen Lageplanes richten sich nach einer gesetzlichen Kostenordnung, an die alle Vermessungsbehörden und Öffentl. best. Verm.ing. in NRW gebunden sind.